Erfindung der Genehmigung auf eine Werbeanlage

Nein... keine Baugenehmigung für ein Haus. Dieses Bild zeigt einen Teil des Papieraufwandes, um ein Schild genehmigen zu lassen. Der Aufwand, um ein Werbeschild zu präsentieren ist enorm. Dies obliegt nicht der Willkür des Werbetechnikers.

Der produzierende Schilderhersteller ist ein Zwischenglied, der die Situation ausbaden soll.

 

Die Mühlen der Baubehörde.....

Es ist erstaunlich, aber dennoch wahr.

Ein Gewerbetreibender möchte ein Ladenlokal oder eine Werkstatt eröffnen.

Wie erreicht man den "potentiellen" Kunden ?    Klar.. über Werbung.

Wenn man genug geworben hat, erzielt man Umsatz. Ergo... man zahlt Steuern.

Der Gesetzgeber will scheinbar keine Steuern. Nur deshalb bremst das eine oder andere "Amt" Werbeschilder, die auf ein Unternehmen aufmerksam machen.

Oder ist es etwa, weil sich der einzelne Beamte nicht traut, da er sonst einen Rüffel bekommt, wenn die erteilte Genehmigung nicht im Sinne des Vorgesetzen ist ? Oder fehlt dem "Beamten" die Voraussetzung eine typographische, sowie architektonische Zusammenfassung von Schrift, Form und Farbe in Einklang (gemeinsam mit dem Antragsteller) zu bringen.

Resultat:

Fast jede Gemeinde hat ein anderes Antragsformular, in das sich der Antragsteller oder Schilderhersteller wieder neu einarbeiten muss.

Zeitaufwand...ohne Ende, da die Formulare (weinige Ausnahmen...z.B. München) überflüssig, aufwendig gestaltet sind. Beispiel Dachau... Zwei Anträge, in denen sich die eigene Adresse vielfach wiederholt und andere anzukreuzende Felder leer bleiben.

Der Gewerbetreibende kann sein Gewerk nicht darstellen und kann keinen Umsatz machen.

Logisch, daß der über den Ausfall sauer ist. Der Schilderproduzent kann die Beschriftung (falls überhaupt genehmigt wird) erst Wochen oder Monate später für den Kunden produzieren.

Da viele Kollegen der Schilder- und Lichtreklameherstellerbranche dieses Phänomen ebenfalls seit Jahren beobachten, wäre es ein einfaches, ein bundesweit einheitliches Formular zu "erfinden".